Mit dieser Förderung haben sie die Möglichkeit den Umbau Ihres Wohnraumes zu bezuschussen.
Das KfW 455 Investitionszuschussprogramm teil sich auf in 455 B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss und 455 E Einbruchschutz – Investitionszuschuss.
Beide Programme können zusätzlich zum KfW 124 Wohneigentumsprogramm beantragt werden.
Sie haben damit die Möglichkeit, Vorhaben zur Reduzierung von Barrieren in ihrem Wohnraum oder zur Sicherung vor Einbruchsgefahr bezuschussen zu lassen.
Dabei ist es irrelevant, welches Alter sie aufweisen.
Informieren Sie sich bei Eccofuture über ihre Fördermöglichkeiten. Diesen Schritt haben Sie hiermit bereits erfolgreich abgeschlossen. Nur noch wenige Schritte bis zum bezuschussten Förderprogramm.
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Wir analysieren Ihre Situation, finden die optimalen Förderprogramme und unterstützen Sie bei der kompletten Beantragung. Unverbindlich und kostenfrei.
Nach der erfolgreichen Umsetzung des Projekts werden die Zuschüsse ausgezahlt. Wir unterstützen Sie beim Projektmanagement und sorgen dafür, dass Ihr Projekt ein Erfolg wird.
Hier finden Sie einen beispielhaften Überblick über Ihre Zuschüsse und förderbaren Beratungsprogramme.
Jedes unserer Angebote ist individuell auf Sie anpassbar.
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Einfacher Überblick über häufig genutzte Förderprogramme, welche bundesweit nutzbar sind.
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Ebenso wie ein Erstgespräch bei uns, um sich noch intensiver mit ihren Fördermöglichkeiten auseinander zu setzen. Also zögern Sie nicht und kontaktieren uns!
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Kostenlose PDF downloadenSie reservieren mit ihrem Antrag einen maximalen Zuschussbetrag.
Entsprechend wird empfohlen, die Kosten nicht zu knapp zu kalkulieren und eine Kostensteigerung von ca 20% als einen Richtwert zu nehmen.
KMU aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten, wenn sie ein Digitalisierungsvorhaben planen.
Nein.
Eine der Voraussetzung für die Förderung der Maßnahmen ist, dass der Einbau bzw. die Nachrüstung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt wird.
Ja sie können kombiniert werden. Sie müssen dafür je einen Antrag pro Maßnahme stellen, wobei der Förderhöchstbetrag von 50.000 nicht überschritten werden darf.